AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)

Event GEAR ZÜRICH c/o MBO-Productions GmbH (nachstehend "mbo")

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

Geltung: Diese AVB gelten für sämtliche Vermietungen und Dienstleistungen

der MBO-Productions GmbH. Abweichende Bedingungen des Mieters werden

nicht anerkannt.

Abschluss: Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail,

WhatsApp, Buchungssystem) oder Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.

Mit der Bestellung anerkennt der Mieter diese AVB vollumfänglich.

Voraussetzungen: Der Mieter bestätigt, volljährig und handlungsfähig zu sein.

mbo behält sich vor, bei Übergabe ein amtliches Ausweisdokument zu

verlangen und zu kopieren.

2. Mietdauer & Verzug

Einheit: Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden, sofern nicht anders

vereinbart.

Verspätung: Bei Überschreitung der Rückgabezeit schuldet der Mieter eine

Umtriebsentschädigung von CHF 25.00 pro angebrochene 15 Minuten.

Zusätzlich wird jede weitere angebrochene 24-Stunden-Periode zum vollen

Tagessatz verrechnet. Schadenersatzansprüche von Nachfolgemietern, die

aufgrund der Verspätung bedient werden können, gehen vollumfänglich zu

Lasten des säumigen Mieters.

3. Übergabe & Prüfung (Mängelrüge)

Zustand: mbo übergibt das Material in funktionstüchtigem Zustand.

Prüfpflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übernahme sofort zu

prüfen. Ohne sofortige Rüge gelten die Geräte als in einwandfreiem Zustand

übernommen. Nachträgliche Einwände sind ausgeschlossen.

Gefahrenübergang: Die Gefahr (Verlust, Beschädigung) geht bei Abholung ab

Rampe mbo, bei Lieferung durch mbo ab Abladen am Bestimmungsort auf den

Mieter über.

4. Nutzung & Sorgfaltspflicht

Zweckbindung: Das Material darf nur bestimmungsgemäss und durch

fachkundiges Personal bedient werden. Änderungen (technisch oder optisch)

sind strikt untersagt.

Eigentum: Das Material bleibt unveräusserliches Eigentum der mbo.

Kennzeichnungen und Logos dürfen weder entfernt noch überklebt werden.

Untervermietung: Die Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne

schriftliche Zustimmung von mbo untersagt.

MBO-Productions GmbH, Chollerstrasse 32, 6300 Zug – info@mbo-productions.ch

CHE-244.243.4195. Haftung des Mieters

Umfassende Haftung: Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (Bruch,

Feuchtigkeit, Überspannung, Fehlbedienung, Verschmutzung) sowie für

Diebstahl und Verlust, die während der Mietzeit entstehen – unabhängig von

eigenem Verschulden.

Schadenersatz: Schäden werden zum Neuwert (bei Totalschaden/Verlust)

bzw. nach effektivem Reparaturaufwand inkl. Versandkosten verrechnet.

Reinigung: Stark verschmutztes Material (Getränkerückstände, Konfetti,

Klebebandreste) wird nach Aufwand (Stundensatz CHF 120.00) gereinigt und

dem Mieter belastet.

6. Haftungsausschluss von mbo

Betriebsausfall: mbo haftet nicht für Schäden, die durch Defekte am

Mietmaterial entstehen (z.B. Eventabbruch). Jegliche Haftung für indirekte

Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt mbo von sämtlichen Ansprüchen Dritter

frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietmaterials entstehen (z.B.

Lärmschutz, Unfälle).

7. Annullierung (Stornogebühren)

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter werden folgende Kosten fällig:

Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.

29 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises.

Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

Bereits erbrachte Vorleistungen oder spezifisch angemietetes Material oder

Dienstleitungen Dritter sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.

8. Zahlungsbedingungen & Depot

Vorauskasse: Der Mietpreis ist grundsätzlich im Voraus oder bei Abholung zu

entrichten. mbo kann die Herausgabe ohne Zahlung verweigern.

Kaution: mbo ist berechtigt, eine Kaution (mind. CHF 200.00) zu verlangen.

Diese wird bei ordnungsgemässer Rückgabe verrechnet oder erstattet. Die

Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar.

9. Versicherung & Bewilligungen

Versicherung: Die Versicherung des Materials (Sachversicherung) ist Sache

des Mieters.

Lizenzen: Der Mieter ist verantwortlich für sämtliche Bewilligungen und

Gebühren (SUISA, Stromanschluss, polizeiliche Genehmigungen).

MBO-Productions GmbH, Chollerstrasse 32, 6300 Zug – info@mbo-productions.ch

CHE-244.243.41910. Rückgabe & Nachprüfung

Prüffrist: mbo behält sich eine detaillierte Funktionsprüfung innerhalb von 7

Werktagen nach Rückgabe vor. Verdeckte Mängel, die erst bei dieser Prüfung

festgestellt werden, werden dem Mieter nachträglich angelastet.

Interventionsrecht: Stellt mbo bei Lieferung fest, dass die Gegebenheiten vor

Ort oder das Wissen des Mieters einen sicheren Betrieb gefährden, kann mbo

fristlos vom Vertrag zurücktreten. Die vollen Mietkosten sowie Transportspesen

bleiben geschuldet.

11. Schlussbestimmungen

Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.