AGB
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
Event GEAR ZÜRICH c/o MBO-Productions GmbH (nachstehend "mbo")
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
• Geltung: Diese AVB gelten für sämtliche Vermietungen und Dienstleistungen
der MBO-Productions GmbH. Abweichende Bedingungen des Mieters werden
nicht anerkannt.
• Abschluss: Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail,
WhatsApp, Buchungssystem) oder Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
Mit der Bestellung anerkennt der Mieter diese AVB vollumfänglich.
• Voraussetzungen: Der Mieter bestätigt, volljährig und handlungsfähig zu sein.
mbo behält sich vor, bei Übergabe ein amtliches Ausweisdokument zu
verlangen und zu kopieren.
2. Mietdauer & Verzug
• Einheit: Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden, sofern nicht anders
vereinbart.
• Verspätung: Bei Überschreitung der Rückgabezeit schuldet der Mieter eine
Umtriebsentschädigung von CHF 25.00 pro angebrochene 15 Minuten.
Zusätzlich wird jede weitere angebrochene 24-Stunden-Periode zum vollen
Tagessatz verrechnet. Schadenersatzansprüche von Nachfolgemietern, die
aufgrund der Verspätung bedient werden können, gehen vollumfänglich zu
Lasten des säumigen Mieters.
3. Übergabe & Prüfung (Mängelrüge)
• Zustand: mbo übergibt das Material in funktionstüchtigem Zustand.
• Prüfpflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übernahme sofort zu
prüfen. Ohne sofortige Rüge gelten die Geräte als in einwandfreiem Zustand
übernommen. Nachträgliche Einwände sind ausgeschlossen.
• Gefahrenübergang: Die Gefahr (Verlust, Beschädigung) geht bei Abholung ab
Rampe mbo, bei Lieferung durch mbo ab Abladen am Bestimmungsort auf den
Mieter über.
4. Nutzung & Sorgfaltspflicht
• Zweckbindung: Das Material darf nur bestimmungsgemäss und durch
fachkundiges Personal bedient werden. Änderungen (technisch oder optisch)
sind strikt untersagt.
• Eigentum: Das Material bleibt unveräusserliches Eigentum der mbo.
Kennzeichnungen und Logos dürfen weder entfernt noch überklebt werden.
• Untervermietung: Die Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne
schriftliche Zustimmung von mbo untersagt.
MBO-Productions GmbH, Chollerstrasse 32, 6300 Zug – info@mbo-productions.ch
CHE-244.243.4195. Haftung des Mieters
• Umfassende Haftung: Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (Bruch,
Feuchtigkeit, Überspannung, Fehlbedienung, Verschmutzung) sowie für
Diebstahl und Verlust, die während der Mietzeit entstehen – unabhängig von
eigenem Verschulden.
• Schadenersatz: Schäden werden zum Neuwert (bei Totalschaden/Verlust)
bzw. nach effektivem Reparaturaufwand inkl. Versandkosten verrechnet.
• Reinigung: Stark verschmutztes Material (Getränkerückstände, Konfetti,
Klebebandreste) wird nach Aufwand (Stundensatz CHF 120.00) gereinigt und
dem Mieter belastet.
6. Haftungsausschluss von mbo
• Betriebsausfall: mbo haftet nicht für Schäden, die durch Defekte am
Mietmaterial entstehen (z.B. Eventabbruch). Jegliche Haftung für indirekte
Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
• Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt mbo von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietmaterials entstehen (z.B.
Lärmschutz, Unfälle).
7. Annullierung (Stornogebühren)
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter werden folgende Kosten fällig:
• Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
• 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises.
• Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
• Bereits erbrachte Vorleistungen oder spezifisch angemietetes Material oder
Dienstleitungen Dritter sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.
8. Zahlungsbedingungen & Depot
• Vorauskasse: Der Mietpreis ist grundsätzlich im Voraus oder bei Abholung zu
entrichten. mbo kann die Herausgabe ohne Zahlung verweigern.
• Kaution: mbo ist berechtigt, eine Kaution (mind. CHF 200.00) zu verlangen.
Diese wird bei ordnungsgemässer Rückgabe verrechnet oder erstattet. Die
Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar.
9. Versicherung & Bewilligungen
• Versicherung: Die Versicherung des Materials (Sachversicherung) ist Sache
des Mieters.
• Lizenzen: Der Mieter ist verantwortlich für sämtliche Bewilligungen und
Gebühren (SUISA, Stromanschluss, polizeiliche Genehmigungen).
MBO-Productions GmbH, Chollerstrasse 32, 6300 Zug – info@mbo-productions.ch
CHE-244.243.41910. Rückgabe & Nachprüfung
• Prüffrist: mbo behält sich eine detaillierte Funktionsprüfung innerhalb von 7
Werktagen nach Rückgabe vor. Verdeckte Mängel, die erst bei dieser Prüfung
festgestellt werden, werden dem Mieter nachträglich angelastet.
• Interventionsrecht: Stellt mbo bei Lieferung fest, dass die Gegebenheiten vor
Ort oder das Wissen des Mieters einen sicheren Betrieb gefährden, kann mbo
fristlos vom Vertrag zurücktreten. Die vollen Mietkosten sowie Transportspesen
bleiben geschuldet.
11. Schlussbestimmungen
• Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
• Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.